Eisdiele mit Zappersoftware, Haft für Eisdielenbesitzer und Zappersoftwarehersteller
„Eine Kasse macht Spaß … und der Unternehmer muss Geld verdienen.“ Mit solch unverblümten Worten werben manche Hersteller von elektronischen Kassensystemen für ihre Produkte. Finanzbeamten vergeht dabei das Lachen. „Die Werbebotschaft bedeutet doch im Klartext nichts anderes, als dass der mögliche Betrug in der Kasse programmiert ist“, sagt ein Steuerfahnder. Quasi auf Knopfdruck könnten die Einnahmen wieder aus den Aufzeichnungen entfernt werden, obwohl das Geld in der Kasse sei. Und das war auch der Fall in einem Eissalon in Rheinland-Pfalz, dessen Besitzer deshalb ins Gefängnis gewandert ist. Das Landgericht Koblenz verurteilte ihn zu drei Jahren Haft nach jahrelangen Tricksereien mit der Kasse, wodurch er mehr als 1,9 Millionen Euro Steuer nach den Urteilsfeststellungen hinterzogen hatte. Da tröstet es den Eissalonbetreiber wenig, dass der Staatsanwalt ursprünglich in den Gesprächen vor Anklageerhebung 6 Jahre Haft im Dealswege anbot …
Strafschärfend kam die erhöhte kriminelle Energie hinzu: Der Eisdielenbetreiber hatte in einem 30 Jahre alten Spieleklassiker „Asteroids“ die Manipulationssoftware untergebracht. Das Spiel war ein ehemaliges Spielhallengerät: ein großer Schrank mit einem bauchigen Röhrenmonitor, fast wie ein alter Fernsher und man setzte sich auf einen bequemen Hocker davor und wehrte mit einem lediglich nach rechts oder links horizontal beweglichem Raumschiff auf die Erde oder das Raumschiff herniederprasselende Himmelskörper ab. Es war ein Ballerspiel: je schneller man auf den roten „Schuß“-Knopf drückte, um so schneller schoß das Raumschiff. Dazu zwei schwarze Hebel: einer für den Flug nach oben oder unten, einer für die Rechts- Linkssteuerung. Die anderen Schalter waren funktionslos bzw. funktionierten scheinbar nicht mehr. Über eine Schreibmaschinentastur konnten die Namen die Spieler eingegeben werden. Für die Zerstörung der unterschiedlich großen herabstürzenden Asteroiden gab es unterschiedliche Punkte und ab und zu sogar ein oder zwei zusätzliche Faserkanonen, aus denen dann zusätzlich Geschosse flogen, die durch kleine gelbrote Striche symbolisiert über den Bildschirm flogen. Das Spiel war damals ein Klassiker – heute entsprachen die Grafik und die Aktionsmöglichkeiten längst nicht mehr dem Stand der Technik. Aber das antiquarische Spiel hatte was. Doch der antiquarische Spieleautomat war so programmiert, dass nach einer Tastenkombination dann Buchungen in einzugebender Höhe bzw. einzugebendem Prozentsatz storniert werden konnten. Erst bei der dritten Durchsuchung zusammen mit PC-Spezialisten des LKA konnte die im Spielgerät versteckte Manipulationssoftware entdeckt und schließlich das Spielgerät beschlagnahmt und eingezogen werden. Es dauerte dann noch ein paar Tage, bis die EDV-Spezialisten das Passwort und die Programmierung des interessanten alten Spielgeräts geknackt hatten. Aufgefallen waren einem Fahnder die Kabel, die an der Rückseite des Ballerspiels in die Wand gingen. Er hätte das Kabel wohl nicht gesehen, wenn nicht zufällig ein Ordner ihm aus der Hand gefallen wäre und er sich neben dem Gerät nach dem Ordner bücken musste und dabei zufällig in den kleinen Spalt zwischen Wand und Gerät sah und dabei das Kabel nur schemenhaft wahrnahm. Bei dem alten Spiel nahm er die kaum sichtbare Kabelverbindung an der Rückseite des Geräts, die in der Wand verschwand, zunächst gar nicht wirklich wahr. Eigentlich eine Begebenheit, die nicht erwähnenswert war. Beim Zusammenpacken, Beschriften und Erfassen der zu beschlagnahmenden Unterlagen, Ordner und in große braune Briefumschläge verpackten losen Unterlagen sprach er seinen Kollegen auf dieses alte Ballerspielgerät an, das ihn an Jugendzeiten erinnerte. In diesem Zusammenhang schwaute er noch mal zu dem Spielgerät rüber, sah das schwarze Stromkabel an der Seite heraushängen, das in eine Steckdose dort neben dem Gerät eingesteckt war … und dachte dann an die Kabelverbindung an der Rückseite. Eigentlich hätte dort nur ein Stromkabel in die nächste Steckdose abgehen dürfen. Dieses Stromkabel gab es auch, zusätzlich zu dem Kabel, das in der Wand verschwand. Für das Kabel, das in die Wand ging, gab es für ihn zunächst keine Erklärung. Also ging er mit einem Kollegen zum Spielgerät und als die Fahnder dann aber das Spielgerät etwas von der Wand wegrücken wollten, schaltete sich der Eisdielenbesitzer sogleich laut und aufgeregt ein, dass sie das Geräte stehen lassen sollten, es wäre ein fast antiquarisches Gerät und er sei froh, dass es funktioniere und die Erschütterungen durch das Wegschieben könnten das Gerät beschädigen usw. Rasch stellte sich der Eisdielenbetreiber vor das Gerät und war eigentlich viel zu aufgeregt und zu besorgt um das Gerät. Das machte die Fahnder so richtig aufmerksam. Alles Lamentieren half dem Eisdielenbetreiber nichts: das Interesse der Fahnder war geweckt und führte zu der Entdeckung des so getarnten Kassensoftwaremanipulationsporgramms. Sofort kamen die beiden LKA-PC-Spezialisten hinzu, die sich eigentlich das Kassensystem im dahinterliegenden Nebenraum ansahen. Während die LKA-Beamten dort die Dateien sichteten und sicherten, war Ihnen das Kabel in den Gastraum zum Spielautomaten noch gar nicht bewusst aufgefallen. Kommissar Zufall ist eben doch ab und zu mit von der Partie. Es war noch lange Thema bei den Fahndern, dass die Buchungen in der Kasse gleich gefährlichen Asteroiden in der Eisdiele, wie von einem Raumschiff abgeschossen werden konnten. „Captain Eisdiele“ musste die Eisbrücke sofort verlassen und wurde dann vorläufig festgenommen. Die elektronische Kasse mit dem Spielgerät wurde zusätzlich beschlagnahmt und in einem eilends angeforderten Lieferwagen mit abtransportiert. Gegen eine Kaution von 500.000 € kam er schließlich nach 14 Tagen Untersuchungshaft wieder frei, musste seinen Reisepass abgeben und sich jedoch bis zum Prozessbeginn zwei Mal pro Woche bei der Polizeiwache an seinem Wohnort melden.
Der Eisdielenbetreiber erklärte mit stockender, schwacher Stimmer im Gerichtssaal entsprechend die Vorgänge aus dem System. Auf die Frage, wie er auf so eine Idee gekommen sei, beschrieb der Eisdielenbesitzer dies wie folgt: Der Verkäufer des Manipulationssstems habe ihm im Eissalon aufgesucht und mehrfach auf die Sinnhaftigkeit eines solchen Kassenmanipulationssystems hingewiesen und ihm das Programm förmlich aufgeschwatzt. 6.000 € habe er für das Programm bezahlt, ohne Rechnung natürlich, da er das Manipulationsprogramm natürlich auch nicht steuerlich abschreiben konnte und noch einmal 5.000 € für den Einbau in dem Spielgerät. Der Verkäufer habe ihm versichert, das System sei „völlig risikolos“ und kein Betriebsprüfer und kein Fahnder könne dieses jemals entdecken. Der Eissalonbesitzer erzählte dann weiter, dass er von seinem Verkäufer der Manipulationssoftware über 2 oder 3 Jahre nichts mehr hörte, bis er auf einmal im Sommer 2012 er diesen Anruf bekam: er sei entdeckt bzw. so gut wie. Er müsse alles umbauen. Das koste 20.000 €. Er hielt das für einen Trick und lehnte ab. Dann kam nach ein paar Tagen der zweite Anruf: Das System sei entdeckt, sie hätten bei anderen Kunden die Fahndung und er solle die Kasse und die Software vernichten, wenn er sie schon nicht umbauen wolle. Er solle sich dann ganz andere, normale Kasse mit normaler Software kaufen. Der Eisdielenbesitzer glaubte das immer noch nicht und hielt das immer noch für Geldmache. Er besprach sich mit seiner Frau, fragte in der Familie herum, keiner glaubte an die vermeintliche Gefahr. Freunde und Kollegen fragte er eher etwas abstrakt, verblümt, aber auch die glaubten nicht an eine Gefahr. Es kam vielmehr zur Diskussion, dass der Austausch der relativ neuen Kasse bei ihm schon ungewöhnlich wäre und zu Fragen und Misstrauen beim Finanzamt führe, so dass er sich entschied, einfach gar nichts zu machen und auf das Funktionieren des Manipulationssystems zu vertrauen. Das Versteck war einfach zu genial … und er wusste sofort, dass er einen Fehler gemacht hatte, als die Fahnder zu neunt bei ihm in der Eisdiele am 16.05. standen … es ist ihm, als wäre es gestern. Er war etwas beruhigt, als die Fahnder nach rund 6 Stunden Fahndung in seinem Haus, in seiner Eisdiele, auf dem Dachboden und im Keller, zeitgleich bei seinem Steuerberater und nach Durchsuchung seiner beiden Pkws abzogen, ohne das Spielgerät genauer sich angesehen zu haben. „Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht“, sagte sein Sohn lachend zu ihm. Das Spielgerät war einfach aus Sicht des Eisdielenbesitzers und seiner natürlich eingeweihten Familie eine perfekte Tarnung. So setzte er sein Geschäft unverändert fort, nachdem die Fahnder wieder gegangen waren. Er wollte die Verkürzungen auch etwas zurückfahren, aber nicht gleich, denn das hätte auffallen können. Es kann ja nicht sein, dass sich seine Umsatz- und Gewinnzahlen gleich ändern, nur weil die Steuerfahndung in seinem Haus war. Das musste langsam und unabhängig von dem Fahndungstermin geschehen, sonst wirkte das unglaubwürdig. Es konnte doch nicht sein, dass er einen Tag nach der Fahndung nun 30 % mehr Umsatz hätte ….
Als die Fahnder etwa drei Wochen später ein zweites Mal da waren, war der Eisdielenbesitzer darüber sehr überrascht, denn mit einem zweiten Besuch der Fahnder hatte er nicht gerechnet. Doch nach dem Abzug der Fahnder war er sich sicher, dass sie sein System nie enttarnen würden. Jetzt waren die Fahnder schon zwei Mal an seinem Spielautomaten vorbeigelaufen und hatten nichts gemerkt. Offenbar war er doch sicher.
Und dann kamen sie ein drittes Mal und entdeckten, wie es ihm schien, eher zufällig, die weitere Verkabelung, die zu seinem Kassenserver ging, den er im Hinterzimmer, hinter der Wand, an der der Spielautomat stand, installiert hatte. Das war der Tag, an dem die LKA-Spezialisten sich seinem Rechner im Hinterzimmer noch einmal widmeten … und auch die liefen an dem Spielautomaten vorbei … bis die beiden Fahnder auf einmal seinen Spielautomaten wegrücken wollten … die mussten etwas gemerkt haben. Er hatte Angst, dass sie ihm das Kabel abreißen würden und ihn fragen würden, wohin das Kabel ginge …
Fast 3,8 Millionen Mehrergebnis wollte das Finanzamt dafür, dass im Eissalon von 2003 an per Tastendruck die Einnahmen prozentual gekürzt und dafür einfach automatisiert Buchungen storniert wurden. Dieser Umsatz soll sich aus Wareneinsatzverprobungen ergeben haben… Da der Eisdielenbesitzer sich darauf berief, dass das Finanzamt die Feststellungslast für das Mehrergebnis habe, aber die Urteilsgründe und dortigen strafgerichtlichen Feststellungen nicht substantiiert bestritt, übernahm das FG RH-Pf. die Feststellungen des Strafgerichts. Obwohl es keine Bindungswirkung aus dem Ergebnis des einen Verfahrens für das andere gibt, schaut natürlichj die eine Fachgerichtsbarkeit auf das Ergebnis der anderen. Die Übernahme der Ergebnisse des einen Gerichts bei dem anderen Verfahren ist dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige gegen die strafgerichtlichen Feststellungen keine substantiierten Einwendungen erhebt und keine entsprechenden Beweisanträge im streitigen Steuerverfahren (Einspruchs- und Klageverfahren) stellt bzw. auch im Aussetzungsverfahren keine Beweismittel präsentiert, die zumindest ernstliche Zweifel an der Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich des vom Finanzamt behaupteten Sachverhalts und den Mehrergebnisses entstehen lassen (BFH 30.7.09, VIII B 214/07, PStR 10, 7). Da vor dem Landgericht schon umfassen BEweise erhoben worden waren und nun der Steuerpflichtige nicht detailliert das Ergebnis des Landgerichts bestrittt und keine Gegenargumente und Beweisangebote brachte, keine Verfahrensfehler aufzeigte, übernahm das Finanzgericht im Aussetzungsverfahren die Schätzungen der Steuerfahndung, so, wie sie auch dem Landgericht plausibel erschienen waren. Auch der gerichtliche Betriebsprüfer als Sachverständiger fand keine Fehler in der Nachkalkulation und Schätzung der Steuerfahndung, so dass er auch zu keinem abweichenden Schätzungsvorschlag kam.
Weil bei dem Eissalonbesitzer aber nichts zu holen war, er hatte weder Grundvermögen noch Konten mit namhaften Beträgen in Deutschland und auch in Italien angeblich kein Vermögen, versuchten es die Behörden an anderer Stelle: Beim Verkäufer des Kassensystems, der die Software geliefert und die Manipulationssoftware in dem Spielgerät eingebaut hatte und die Programmierung vorgenommen hatte. Und der muss auch zahlen, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied. Den entsprechenden Aussetzungsantrag nach § 69 FGO gegen den Haftungsbescheid lehnte das FG Rheinland-Pfalz ab (Beschluss vom 07.01.2015, Aktenzeichen 5 V 2068/14). Auch wenn es sich bei dem Aussetzungsverfahren nur um ein summarisches Verfahren handelt und nicht alle Beweise erhoben werden, sondern nur die präsenten Beweismittel berücksichtigt werden, so bleibt kein Anhaltspunkt, der es rechtfertigen könnte, anzunehmen, das FG würde im Hauptsacheverfahren anders entscheiden. Doch bei dieser Lösung dieses Einzelfalles bleibt es nicht: Die Bundesländer arbeiten an einer großen Lösung, damit die Manipulationen aufhören. Möglichst rasch soll nach Angaben der rheinland-pfälzischen Finanzministerin, Frau Doris Ahnen, verpflichtend eine Art „Fahrtenschreiber“ für alle Registrierkassen eingeführt werden. Es sollen also alle Eingriffe in die Kasse aufgezeichnet werden und diese Mitschrift soll nicht veränderbar und nicht löschbar sein. Am besten würden die Kassenbewegungen zeitglich per Internet ans Finanzamt übertragen, so dass die Finanzbehörde einen parallelen Mitschnitt der Kassenaufzeichnungen hat. Wenn dazu parallel das Bargeld abgeschafft würde, würden die Tricksereien und Manipulationen wohl aufhören, so die Hoffnung der Fahnder. Ein ganz anderer Gedanke wäre es, den Bürgern eine Tombola oder anteilige Erlöse aus den Mehrergebnissen zu versprechen, wenn sie die Rechnungen, Bons usw. als Kontrollmaterial ans Finanzamt senden würden. Sozusagen: Gewinnbeteiligung des Bürgers, wenn aufgrund seiner Bon- und Belegübersendung ans Finanzamt das Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Hinterziehungsfällen führt. Dann würde sich jeder — auch bei einer Eisddiele– sich einen Kassenbon geben lassen und diesen einsenden: eine gigantische Flut von Kontrollmitteilungen und die Kassenbesitzer würden sich nicht mehr trauen einen Umsatz zu stornieren, weil gerade dieser Bon dem Finanzamt vom Kunden zugesandt und im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung kontrolliert werden könnte. Es geht dabei um gigantische Summen: Die rheinland-pfälzische Finanzministerin, Frau Doris Ahnen (SPD) schätzt, dass dem Fiskus durch manuelle und per Manipulationsprogramm rund eine halbe Milliarde Euro Steuereinnahmen jährlich entgehen. Dies ist natürlich nur eine Schätzung. Eine Hochrechnung. Ob die tatsächliche Zahl tiefer oder höher liegt, weiß niemand. Bundesweit sollen durch Kassenmanipulationen geschätzt bis zu zehn Milliarden Euro Einnahmen so an der Steuer vorbei eingenommen werden. In dieser Zahl sind noch gar nicht die nicht gebuchten Umsätze. Es geht bei diesen Schätzungen nur um die unredlichen Stornos, die manuellen Manipulationen und die Manipulationssoftware, die sog. Zapper, die nach Zufallsgenerator in den richtigen Verhältnissen Einkauf und Verkauf um die gewünschte Größe herunterstornieren, so dass weder über Chi²-Test noch Benfords Law noch beim Zeitreihenvergleich die Zahlen bei einer Verprobung durch die BP auffallen. Die etwa 30 Euro teuren Zusatzgeräte sollen Manipulationen nahezu unmöglich machen. Experten sind skeptisch. „Findige Programmierer finden immer eine Lösung, das zu umgehen“, so die Meinung der Fahnder. Nachdem der Softwareanbieter wegen der Beihilfe zur fremden Steuerhinterziehung durchsucht worden war, fanden sich dort weitere Kunden, die die Zappersoftware ebenfalls erworben hatten.
Eine Reihe weiterer Durchsuchungen und Fahndungsverfahren schloss sich hier an …
und der Zappersoftwarehersteller ging in Untersuchungshaft, da bei den riesigen Beträgen der Beihilfe zur fremden Steuerhinterziehung die zu erwartende Strafe so hoch wurde, dass der Fluchtanreiz zu groß war….
Nachsatz: die Eisdiele wird heute vom Sohn des verurteilten, seine Haftstrafe absitzenden Eisdielenbetreibers fortgeführt. Die Eisdiele ist für übernächstes Jahr für eine Betriebsprüfung vorgesehen. Die Softwarefima meldete Insolvenz an, der in Haftung genommene Geschäftsführer der Manipulationssoftwareherstellerin ging in die Verbraucherinsolvenz und sitzt seine noch viel längere Haftstrafe ab.
Schlussatz: auch diese Geschichte ist natürlich völlig frei erfunden und Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig und nicht beabsichtigt.
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