Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) vom 25.08.26 Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) vom 25.8.2026 ist alter Wein in neuen Schläuchen. Das was ggf. sinnvollerweise zu regeln gewesen wäre, fehlt leider. Ersetzende Gültigkeit
Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Anwaltskanzlei für Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Steuerfahndung, Zollfahndung und Selbstanzeige











